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Bei der letzten Plenarsitzung haben wir im Landtag als SPD-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz gemeinsam mit allen demokratischen Fraktionen eine Verfassungsänderung eingebracht. Dem Artikel 117 soll folgender Absatz 4 zugefügt werden: Das Land oder juristische Personen, an denen das Land maßgeblich beteiligt ist, können aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung nach Absatz 2 Liquiditätskredite der Kommunen zum Stand 31.12.2020 übernehmen.
Ein wichtiger und großer Schritt in puncto Lösung der Altschuldenproblematik.